Urteil
Anwohner müssen Mobilfunkanlage in der Nachbarschaft dulden
Dresden. Eine Mobilfunksendeanlage ist nicht gerade ein ästhetischer Blickfang. Aber solange die festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung nicht überschritten werden, müssen Anwohner laut Urteil des Oberlandesgerichts Dresden eine solche Anlage in ihrer Nachbarschaft dulden.




