Recht
Rechte der Verbraucher gegenüber Energieversorgern gestärkt
Hamm. Wer sich gegen eine unrechtmäßige Preiserhöhung des Energieversorgers wegen einer unwirksamen Klausel wehrt, verbaut sich nicht automatisch das Recht, von Preissenkungen zu profitieren. Das OLG Hamm folgte der Darstellung einer Kundin. Sie habe nur den Erhöhungen, nicht den Senkungen widersprochen.


