Immobilien
Wann Eigentümer bei Leerstand Grundsteuer zurückbekommen
Berlin. Einen Teil der gezahlten Grundsteuer können sich Immobilieneigentümer bei Leerstand wieder zurückholen. Dabei muss es sich jedoch um einen unverschuldeten Einnahmeausfall handeln. Und das Geld kann nur zurück erstattet werden, wenn ein entsprechender Antrag fristgerecht gestellt wird.

Die gezahlte Grundsteuer wird nur erstattet, wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass der Einnahmeausfall unverschuldet ist.




