Miete
Der Vermieter darf nicht einfach den Strom abstellen
München. . Auch wenn der Mieter nach einer Kündigung nicht auszieht, darf der Vermieter ihm den Strom nicht einfach abstellen. Der Mieter wandte sich an das Amtsgericht, damit der Vermieter die Stromversorgung wieder herstellt. Die zuständige Richterin gab dem Mieter Recht.

Auch wenn der Mieter nach Kündigung noch bleibt, darf der Vermieter den Strom nicht einfach abstellen. © Jens Büttner




