Entsorgung
Mülltonnen dürfen nicht dauerhaft am Straßenrand stehen
Koblenz. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden: Mülltonnen dürfen nicht dauerhaft am Straßenrand stehen. Sie gehören außerhalb der üblichen Abfahrzeiten für den Hausmüll nicht in den öffentlichen Verkehrsraum.

Mülleimer dürfen nicht dauerhaft am Straßenrand stehen.© Sebastian Konopka



