Schädlinge
Mieter dürfen bei Rattenbefall Miete deutlich mindern
Dülmen. Mieter haben ein Recht auf Mietminderung, wenn die Wohnung von Ratten befallen ist. Das gilt besonders dann, wenn Teile der Wohnung vom Kammerjäger verschlossen werden und der Mieter sie gar nicht nutzen kann. Ist die Rattenplage bekämpft, fällt aber wieder die volle Miete an.

