Baurecht
Nachbarn müssen Wärmedämmung auf Grundstücksgrenze hinnehmen
Berlin. Nachbarn müssen Wärmedämmung auf ihrem Grundstück dulden, wenn sie dadurch nur geringfügig beeinträchtigt werden. Doch es kommt auf den Einzelfall an. Wenn die Dämmung den Anforderungen der Energieeinsparverordnung übersteigt, muss der Nachbar das nicht hinnehmen.

Wenn die Dämmung in den Luftraum der Nachbarn ragt, könnte es problematisch sein. In NRW gibt es allerdings nachbarrechtliche Regelungen.© Getty




