Recht
Hauseigentümer müssen Laub auf Gehwegen beseitigen
Berlin. Hausbesitzer müssen das Laub auf anliegenden Gehwegen entfernen. Zwar müssen Fußgänger im Herbst damit rechnen, dass die Straßen und Bürgersteige nass und rutschig sind. Trotzdem können sie im Fall eines Sturzes Schadenersatzansprüche geltendmachen - und dann kann es für Hauseigentümer teuer werden.

Hausbesitzer müssen Grundstück und Gebäude regelmäßig auf mögliche Gefahrenquellen hin untersuchen und sie umgehend beseitigen. Auch Laub auf den Gehwegen muss entfernt werden.© WAZ FotoPool




