Eigenheim
Bauabnahme ist letzte Chance, Mängel zu reklamieren
Berlin. . Bevor man in sein neues Eigenheim zieht, sollte man die Chance nutzen, bei der Bauabnahme Mängel zu reklamieren. Tut man das während der Abnahme, liegt die Schuld beim Bauunternehmen. Werden Mängel erst nach Abnahme gefunden, liegt die Beweislast beim Bauherren.

Bei der Übergabe des Gebäudes sollte noch einmal besonders auf Mängel geachtet werden - danach liegt die Beweislast beim Bauherren.



