Home WohnenFernwärme: Preiserhöhung muss vertraglich vereinbart werden Recht Fernwärme: Preiserhöhung muss vertraglich vereinbart werdenEssen. . Ein Fernwärme-Anbieter darf seine Preise nicht einseitig ändern, sondern muss seine Preiserhöhung mit seinen Kunden vertraglich anpassen.22.03.2019, 17:33 UhrBevorzuge uns auf Google