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Gerichtsbeschluss
Hunde dürfen auch im Corona-Lockdown frisiert werden
Münster. Das Verwaltungsgericht Münster gab einer Hundesalonbetreiberin im Eilverfahren vorerst Recht, ihren Laden trotz Corona-Lockdown öffnen zu dürfen.

Der Hundefriseur ruft: Das Verwaltungsgericht Münster gab einer Hundesalonbesitzerin aus Emsdetten vorerst Recht, ihren Salon trotz Corona-Lockdown wieder zu öffnen (Symbolbild)© FUNKE Foto Services | Kai Kitschenberg

