Fahrerflucht
Autoversicherung muss auch bei Fahrerflucht zahlen
Karlsruhe. Auch bei Fahrerflucht müssen Autoversicherer den entstandenen Schaden regulieren - zumindest in weniger gravierenden Fällen. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden. Das gilt aber nur in Fällen, in denen der Schadensverursacher zumindest seine eigene Versicherung informiert hat.



