Urlaubsfotos
Urlaubs-Schnappschüsse von anderen dürfen nicht einfach veröffentlicht werden
Bonn. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Knipst ein Urlauber einen fremden Touristen am Strand, darf er das Foto nicht einfach auf Facebook oder seiner Homepage veröffentlichen. Im schlimmsten Fall muss er dann bis zu 3000 Euro zahlen.

Wenn der Fotografierte nicht zu identifizieren ist, dürfen Urlaubsfotos, auf denen andere zu sehen sind, ins Netz gestellt werden. (Foto: dapd)



