Deutsche Post
Post haftet für falsch ausgefüllten Zustellungsnachweis
Essen/Hamm. Weil ein Briefträger der Post einen Zustellungsnachweis falsch ausgefüllt hat, muss der Konzern Schadenersatz zahlen. Der Briefkasten, in den der Zusteller die Post angeblich geworfen hat, existierte gar nicht. Weil die Post deshalb nicht ankam, verpasste ein Unternehmer einen wichtigen Termin.

