Wohneigentum
Eigentümer müssen Gebühren für Sepa-Umstellung nicht akzeptieren
Bonn. Der Zahlungsverkehr in Europa wird vereinheitlicht. Ab dem 1. August gelten überall die Sepa-Regeln. Die Umstellung verursacht mitunter Kosten. Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften können diese aber nicht ohne weiteres auf die Eigentümer abwälzen.

Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen für die Sepa-Umstellung keine Gebühr verlangen.© Uwe Anspach

