Mindestlohn
Gutachten warnt vor Ausnahmen beim Mindestlohn
Köln. Der geplante Mindestlohn sieht Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und Minderjährige vor — doch einzelne Branchen haben Sonderwünsche für Taxifahrer, Rentner oder Erntehelfer. Aber ein Rechtsgutachten warnt davor: Ausnahmen verstießen gegen das Prinzip “gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.

Als Folge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns erwartet DIHK-Präsident Eric Schweitzer mehrere Hunderttausend zusätzliche Arbeitslose.© Oliver Dietze/Symbolbild



