Beamtenbesoldung
Urteil verhagelt der NRW-Landesregierung den Karneval
Düsseldorf. Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt: Länder dürfen Beamte nicht von Tarifabschlüssen abkoppeln. Damit geraten die Mini- und Nullrunden für 170.000 NRW-Staatsdiener womöglich ins Wanken. Die rot-grüne Landesregierung hatte dies mit dem Sparzwang durch die Schuldenbremse begründet.

Mehr Geld - für die Beamten im Höheren Dienst in Nordrhein-Westfalen gibt es das erst einmal nicht.© dpa



