Zeitarbeit
Vom Mindestlohn bis zur Betriebs-Kita - Rechte von Leiharbeitern
Berlin. Leih- und Zeitarbeit findet längst nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone statt. Im Gegenteil: Spezielle Regeln schützen die Beschäftigten der Branche vor Ausbeutung. Zum 1. Januar 2014 erhöht sich außerdem der Mindestlohn.

Auch mal die Beine baumeln lassen: Leiharbeiter haben die gleichen Rechte wie die Stammbelegschaft - das gilt auch bei den Pausen.© dpa



