Urteil
Schwarzarbeiter haften nicht für Pfusch
Karlsruhe. Wer Schwarzarbeiter beschäftigt, kann nicht auf Nachbesserung klagen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Geklagt hatte eine Hausbesitzerin, die Schwarzarbeiter beschäftigt hatte und sich anschließend über das angeblich schlecht verlegte Pflaster beschwerte.

Pfusch von Schwarzarbeitern kommt private Bauherren künftig teuer zu stehen. © Patrick Pleul/dpa


