Vodafone
Gericht verbietet Vodafone Werbung mit "grenzenlosem Surfen"
Berlin. Mit “grenzenlosem Surfen“ warb Vodafone, begrenzte die Internetnutzung aber gleichzeitig im Kleingedruckten. Jetzt schob das Landgericht Düsseldorf dieser Form von Werbestrategie einen Riegel vor. Damit gab das Gericht der Klage des Vebraucherzentrale Bundesverbands recht.

Der Telekommunikations-Anbieter Vodafone darf seinen Smartphone-Tarif "RedM" nicht mehr mit den Worten "ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen" bewerben.© dpa



