Kartellstrafe
Bundesgerichtshof bestätigt Strafe gegen Zementkartell
Karlsruhe. . Wegen unerlaubter Preisabsprachen hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht im Jahr 2009 fünf der größten deutschen Zementfirmen zu insgesamt 330 Millionen Euro Geldbuße verurteilt. Am Mittwoch hat der BGH das Urteil bestätigt - und kürzte die Geldbußen.

Obwohl das Urteil wegen unerlaubter Preisabsprachen bestätigt wurde, hat der BGH die Geldbußen gesenkt.© Archiv/ddp


