Filesharing-Urteil
Eltern haften nicht für illegale Downloads ihre Kinder
Karlsruhe. . Lädt der Nachwuchs illegal Musik aus dem Internet herunter, müssen Eltern laut Bundesgerichtshof nicht dafür gerade stehen. Sie müssen aber ihre Kinder aber darauf hinweisen, dass das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Lieder verboten ist.

Eltern haften nicht für ihre Kinder, wenn diese illegal Musik aus dem Internet herunterladen. © Josef Wronski

