Minijobs
Soziale Absicherung von Minijobbern soll verbessert werden
Offenbach. Ab dem Jahr 2013 soll die bisherige freiwillige Möglichkeit, den Rentenbetrag des Arbeitgebers für Minijobs auf den vollen Rentenbeitragssatz aufzustocken, Regelfall werden. Ab dem nächsten Jahr müssen Minijobber damit generell vier Prozent ihres Monatverdientes an die Rentenversicherung abführen.



