Bergschäden
NRW-Regierung lässt Schadenersatz-Ansprüche bei Bergschäden prüfen
Düsseldorf. . Die NRW-Landesregierung beauftragt den RAG-Konzern mit erneuter Prüfung der Regelungen über Bergschäden. Auch die Gebiete um bereits stillgelegte Zechen werden erneut überprüft, ob mehr Hauseigentümer als bisher Schadensersatz geltend machen können.

Am neuen Gebäude der Integrativer Kindertagesstätte Alpsray in Duisburg treten Bergschäden auf. Vor dem Haus wird das Pflaster auf dem Bürgersteig uneben und bekommt Buckel.© WAZ FotoPool



