Korruption
Ärzte dürfen Geschenke von Pharmafirmen annehmen
Karlsruhe. . Ärzte, die Provisionen von Pharmafirmen annehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Umgekehrt machen sich Pharmareferenten, die Gelder anbieten, nicht der Bestechung schuldig. Das entschied der Bundesgerichtshof.




