Verbraucherschutz
Gerichte verbieten der Telekom irreführende Schreiben
Berlin. Auftragsbestätigungen ohne Auftrag, Begrüßungsschreiben für ahnungslose Verbraucher - solche irreführenden Schreiben soll die Telekom in Zukunft nicht mehr verschicken dürfen. Die Verbraucherzentralen haben zwei Urteile erstritten, die in den ungebetenen Briefen eine “unzumutbare Belästigung“ sehen.



