Homebanking
Schlappe für Homebanking-Kunden
Essen. . Wenn Kunden beim Homebanking auf Betrüger hereinfallen und Geheimnummern preisgeben, haften sie für den entstandenen Schaden. Das hat der Bundesgerichtshof entscheiden. Ein Rentner aus dem Raum Düsseldorf muss deshalb 5000 Euro endgültig abschreiben. Der BGH begründete sein Urteil mit der Fahrlässigkeit des Kunden, der zehn TAN-Nummern weitergegeben hatte.

Die echten Online-Seiten von Geldhäusern werden von Betrügern oft täuschend ähnlich nachgebaut. Foto: Michelis© NRZ

