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Gericht
Diskriminierung? Beschäftigter von Behindertenwerkstatt klagt für Mindestlohn
Münster. Das Arbeitsgericht Münster verhandelt die Klage eines Beschäftigten. Das Urteil könnte wegweisend werden. Was die Kernfrage ist.

Nur 200 Euro pro Monat: Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, bekommen keinen Mindestlohn. (Symbolbild)© Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa | Jan Woitas

