• Nach jahrelangem Streit gibt es neue Regeln für Flugreisende
  • Die Reform bringt Passagieren mehr Rechte – auch Familien profitieren
  • Was sich ändert und ab wann die neuen Regeln gelten

Manchmal dauert die Gesetzgebung in Europa unfassbar lange. Über die Reform der Fluggastrechte etwa haben die EU-Gesetzgeber mehr als zehn Jahre lang gestritten. Seit diesem Montag aber ist auch dieses Kapitel abgeschlossen: Nach dem Europäischen Parlament nahmen bei einem Treffen in Brüssel nun auch die Mitgliedstaaten einen vorher ausgehandelten Kompromiss an. Für Verbraucher bedeutet das: Wer mit dem Flugzeug reist, wird in Zukunft mehr Rechte haben – auch bei Verspätungen und Ausfällen. Dennoch konnte sich die Luftfahrt-Lobby an einer entscheidenden Stelle durchsetzen. Ein Überblick.

In den Urlaub fliegen: Was ändert sich für Fluggäste?

Die Airlines sind zum Teil sehr trickreich, wenn es darum geht, den Kunden beim Ticketkauf Geld aus der Tasche zu ziehen. Ein vermeintliches Schnäppchen wird im Laufe des Buchungsprozesses mitunter zu einer kostspieligen Angelegenheit.

Künftig soll deshalb gelten: Buchungsportale müssen standardmäßig den Flugpreis inklusive Handgepäck anzeigen. Das soll Preisvergleiche erleichtern. Einen Anspruch darauf, ein Handgepäckstück kostenlos mit in die Kabine zu nehmen, werden Kunden aber auch in Zukunft nicht haben. Eltern und Kinder bis 14 Jahre müssen im Flugzeug künftig nebeneinandersitzen können, ohne dass dazu eine gesonderte Sitzplatzreservierung für Familien erforderlich wäre. Gleiches gilt für Schwangere sowie Menschen mit Handicap und deren Begleitung. Buggys und Kinderwagen müssen bis zum Flugzeug mitgenommen werden können.

Check-in am Flughafen. Reisende im Terminal des Flughafen Stuttgart.
Urlauber beim Check-in am Flughafen: Eltern und Kinder sollen künftig im Flugzeug nebeneinandersitzen können, ohne dass Extra-Gebühren fällig werden.© imago/Arnulf Hettrich | imago stock

Flugreisen: Was passiert außerdem?

Unterläuft einem Kunden beim Ticketkauf aus Versehen ein Schreibfehler bei der Eingabe des eigenen Namens, dann müssen die Fluggesellschaften dies ohne Extra-Gebühren korrigieren. Wer eingecheckt ist, muss auf Anfrage auch einen kostenlosen Ausdruck der Bordkarte bekommen. Ein sehr großer Schritt nach vorn dürfte aus Verbrauchersicht überdies folgende Festlegung sein: Wenn ein Fluggast Hin- und Rückflug zusammen bucht und – aus welchem Grund auch immer – den Hinflug nicht antritt, so darf ihm die Fluggesellschaft in Zukunft nicht mehr den Rückflug verwehren.

Wer etwa von Deutschland nach Italien in den Urlaub fliegen will, den Hinflug verpasst und dann notgedrungen mit dem Zug ans Ziel reist, kann zum Ende der Ferien wie geplant und ohne Extra-Kosten die Heimreise mit dem ursprünglich gebuchten Flug antreten. Bisher ist es zudem häufig so, dass die Buchung eines Hin- und Rückfluges günstiger ist als der Kauf eines Tickets für einen einfachen Flug. Deshalb kann es sich in Zukunft lohnen, einen Teil der Reise verfallen zu lassen.

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Flugverspätungen und -ausfälle: Gibt es höhere Entschädigungen?

Nein. Dagegen wehrten sich die Airlines erfolgreich und mit tatkräftiger Unterstützung der EU-Staaten – die zum Teil selbst noch Anteilseigner ihrer nationalen Fluggesellschaften sind. So gelten in Zukunft weiterhin gestaffelte Beträge bei Verspätungen ab drei Stunden: Bei Kurzstrecken bis 1500 Kilometer erhalten Kunden 250 Euro, bei Mittelstrecken bis 3500 Kilometer 400 Euro und bei Langstrecken über mehr als 3500 Kilometer 600 Euro.

Spannende Politik-Einblicke aus der EU

Die Gesellschaften müssen aber nur zahlen, wenn sie die Verspätung oder den Ausfall selbst zu verantworten haben. Bei schlechtem Wetter oder Streiks etwa ist das nicht der Fall. Bei Annullierungen haben Verbraucher nur dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug gestrichen wurde.

Das EU-Parlament betrachtet es als Erfolg, diese Regelungen im Kern erfolgreich verteidigt zu haben. Einige Mitgliedstaaten hatten sich für Verschlechterungen zulasten der Verbraucher eingesetzt, was wiederum den Airlines zupassgekommen wäre. „Auch wenn der Druck für eine Abschwächung groß war, gilt weiterhin: Eine Entschädigung gibt es schon ab drei Stunden Verspätung. Und es ist die Verantwortung der Airline, schnell und klar darüber zu informieren, wie die Erstattung erfolgt“, sagt die Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne). 

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Rechte durchsetzen: Geht das in Zukunft leichter?

Das ist der Plan. In Zukunft sollen die Gesellschaften verpflichtet sein, ihre Kunden binnen 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber zu informieren, welche Rechte sie haben und wie sie diese geltend machen können. Die Verbraucher sollen dafür neun Monate Zeit haben. Besteht ein Anspruch auf Entschädigung, muss das Geld binnen 30 Tagen überwiesen werden. Bislang ist es so, dass nur sehr wenige Reisende ihre Ansprüche tatsächlich geltend machen. Es gibt auch Fluggesellschaften, die die Abwicklung der Verfahren ganz bewusst kompliziert gestalten.

Entscheidung der EU: Gelten die neuen Regeln für sämtliche Flüge?

Sie gelten für alle Flüge, die von einem Flughafen in der Europäischen Union abheben. Landet ein Flugzeug in der EU, dann greifen die Passagierrechte nur dann, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der Gemeinschaft hat.

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Fluggastverordnung: Wie geht es jetzt weiter?

Mit dem Beschluss der EU-Staaten von Montag ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Vorgesehen ist, dass die neuen Regelungen 12 Monate und 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Das bedeutet, dass sie voraussichtlich ab Sommer 2027 greifen werden. Oder anders ausgedrückt: In diesem Sommer profitieren Urlauber noch nicht von der neuen Regelung. Sie müssen sich mindestens bis zum Sommer des kommenden Jahres gedulden – und Geschäftsreisende natürlich ebenso.