Die schwarz-rote Koalition will die Rechte der Arbeitnehmer stärken. Deshalb müssen Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen wollen, sich künftig an strengere arbeitsrechtliche Regeln halten. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, dass vom Bund beauftragte Unternehmen ihren Arbeitnehmern tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Das Gesetz war vor allem der SPD ein Anliegen. Dem Entwurf stimmten schließlich aber auch die Fraktionen der CDU/CSU, der Sozialdemokraten und der Grünen zu – die Union nur mit großen Zweifeln, wie die Abgeordnete Sandra Carstensen (CDU) in der Bundestagsdebatte sagte.
Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas zeigte sich kurz nach dem Bundestagsbeschluss während der Begehung einer Großbaustelle im Südosten Berlins zufrieden. Dort baut das städtische Verkehrsunternehmen BVG derzeit den ersten reinen Elektrobus-Betriebshof der Hauptstadt. In Berlin und anderen Bundesländern gilt schon die Tariftreue bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
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Tariftreuegesetz soll fairen Wettbewerb stärken
Das Arbeitsministerium hatte zum Anlass des Bundestagsbeschlusses Vertreter der Presse zum Termin auf der Baustelle eingeladen. „Heute ist in der Tat ein guter Tag für fairen Wettbewerb“, sagte Bas. Das Gesetz sei „in zweierlei Hinsicht sehr gut, einmal für die Wirtschaft und natürlich auch für die Beschäftigten, denn es geht darum, faire Bedingungen zu schaffen, insbesondere für öffentliche und staatliche Aufträge“.
Rund um das Thema Mobilität
Ähnlich äußerte sich auch Torsten von Grumbkow, Geschäftsführer des Bauunternehmens Matthäi, das für die BVG die neue Anlage baut. „Unsere Arbeit ist manchmal ein Sport“, sagte er. „Wir kämpfen um den günstigsten und besten Preis, aber das bitte zu gleichem Niveau. Und im Sport kämpfen wir alle gegen Doping und Lohndoping, das möchten wir nicht.“
Das nun beschlossene Gesetz war zuletzt noch vom Ausschuss für Soziales und Arbeit im Bundestag verändert worden. Es sieht jetzt Ausnahmen und einen Schwellenwert vor: Gültig wird das Gesetz erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro. Lieferdienste und Aufträge der Bundeswehr sind ausgenommen.
Tariftreuegesetz: Verband warnt vor bürokratischer Belastung
Es gibt erhebliche Kritik. Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), sagte unserer Redaktion: „Mit dem Tariftreuegesetz kommt nach dem Rentenpaket die nächste Belastung aus dem Arbeits- und Sozialministerium. Diese Prioritätensetzung ist angesichts der wirtschaftlichen Situation nicht nachvollziehbar.“ Er bezeichnete das Gesetz als „ein bürokratisches Belastungspaket für den Mittelstand, das sein Ziel, die Tarifbindung zu erhöhen, verfehlen wird“.

Positiv und „als deutliche Verbesserung“ sieht Brodtmann jedoch, dass die Lieferleistungen aus dem Anwendungsbereich genommen wurden. Laut EU-Recht gelte die Tariftreueverpflichtung nur in Deutschland, ausländische Anbieter hätten also sonst einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber inländischen Anbietern gehabt, sagte er.

IG Metall kritisiert Gesetz: Schwellenwert zu hoch
Der Gewerkschaft IG Metall geht das Gesetz dagegen nicht weit genug. Der Schwellenwert von 50.000 Euro sei zu hoch. Ein Viertel aller Aufträge würde aus dem Verfahren herausfallen, so die Gewerkschaft in einer Mitteilung. Dazu kritisierte sie die Ausnahmen für Lieferdienste und die Beschaffung für Verteidigung: „Dadurch spielt bei einem Großteil der anstehenden staatlichen Investitionen das Tarifkriterium keine Rolle.“
Bas wies die Kritik zurück. „Wenn beide Seiten unzufrieden sind, hat man einen guten Kompromiss gefunden“, sagte sie. Dem Gesetz muss der Bundesrat noch zustimmen.







