Verspätungen
Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Fluggästen
Luxemburg. Bei einem neuen Urteil zu Flugverspätungen stellt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut auf die Seite der Verbraucher. Passagiere haben auch bei Umsteigeverbindungen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Flug am Zielort letztlich eine Verspätung von drei Stunden oder mehr hat.

