Gerichtsurteil
Kunden haben bei Internet-Ausfall Recht auf Schadenersatz
Karlsruhe. Internet ist genauso wichtig wie Autofahren, meint der Bundesgerichtshof. Deshalb gibt es Schadenersatz, wenn der Anschluss tot ist. Viel Geld dürfte das aber nicht werden. Ein Mann aus Bayern hatte geklagt, weil sein DSL-Anschluss nach einem Tarifwechsel nicht mehr funktionierte.

Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt.© dpa | Unbekannt

