Sportartikelhersteller
EU-Gericht: Adidas kann Querstreifen am Schuh verteidigen
Luxemburg. Andere Hersteller dürfen die Streifen von Adidas nicht nachahmen. Diesen Beschluss fassten die Richter am Europäischen Gerichtshof.

Die drei Streifen von Adidas sind das Markenzeichen des deutschen Sportartikelherstellers.© dpa

