Wenn psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter von einem Gericht als "schuldunfähig" oder "vermindert schuldfähig" eingestuft wurden, werden sie in der Regel in einer Forensik untergebracht. Da es sich bei den Insassen um gefährliche Straftäter handelt, müssen diese speziellen Einrichtungen einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten. Trotz der hohen Sicherheitsmaßnahmen wehren sich viele Städte gegen die Errichtung einer solchen Anstalt. Die Angst der Bevölkerung vor einem Ausbruch der Straftäter ist groß.