Die Bundesregierung und NRW-Landesregierung heben zum 8. April die letzten Corona-Regeln auf. Ab Karsamstag entfällt damit auch die Maskentragepflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

Bereits seit dem 1. März gibt es in NRW keine Testpflicht mehr. Zuvor galt noch eine Testpflicht in „Einrichtungen für vulnerable Personen“ (Krankenhäuser, Pflegeheime etc.). Wer einen positiven Test hatte, durfte diese Einrichtungen nicht betreten.