Ordnung
Stadt Duisburg brummte Schulschwänzern in 150 Fällen ein Bußgeld auf
Duisburg.. Bei notorischem Schulschwänzen darf die Stadt Bußgelder bis zur Höchstgrenze von 1000 Euro verhängen. Denn Paragraf 126 des Schulgesetzes sieht genau das bei Schulpflichtverletzungen vor. 150 Fälle gab es vergangenes Jahr in Duisburg. Rund 75 Prozent dieser Fälle betreffen jugendliche Hauptschüler.

Notorische Schulschwänzer müssen damit rechnen, vom Ordnungsamt zurück zur Schule gebracht zu werden.© NRZ | NRZ

