Musikzentrum
Bürgerbegehren gegen Musikzentrum gescheitert
Bochum. In einer Begründung gegen einen Eilantrag der Bürgerinitiative hält das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Bürgerbegehren für unzulässig. Das höherinstanzliche Oberverwaltungsgericht lehnt die Beschwerde gegen diese Entscheidung noch am Nachmittag ab und erklärte die gesamte Fragestellung für unzulässig.

Gregor Sommer, Achim Wilde, Norbert Braun, Christoph Nitsch und Wolfgang Hoinko haben vermutlich die Frist versäumt.© WAZ FotoPool | WAZ FotoPool

