Doping
Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Schumacher-Urteil ein
Stuttgart. Der Freispruch von Radprofi Stefan Schumacher ist noch nicht rechtskräftig, der geständige Dopingsünder bleibt Beschuldigter wegen Betruges. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach SID-Informationen Revision gegen das Urteil der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am Donnerstag Revision gegen das Urteil der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts im Fall von Radprofi Stefan Schumacher eingelegt. © dpa


