Das Heimspiel von Rot-Weiss Essen gegen den FC Energie Cottbus vom 23. November 2025 bleibt dem Revierklub in keiner guten Erinnerung. Zum einen unterlag RWE den Lausitzern sportlich mit 2:3 und zum anderen sorgten einige „Fans“ mit ihrem Auftritt für Empörung.

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Die Liste des Vergehens ist lang: Während des Spiels wurden insgesamt sechs bengalische Fackeln abgebrannt, der vierte Offizielle Lennart Kernchen wurde nach Spielende von einem leeren Getränkebecher dabei am Kopf getroffen und zu guter Letzt stimmte eine RWE-Fangruppe nach Spielende diskriminierende Gesänge in Richtung des Cottbuser Gästeblocks an.
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„Hey, was geht ab? Wir schieben Euch alle ab, Euch alle ab“, „Cottbus und Rumänien, ihr W******“, „Zick-Zack, Zigeunerpack“ sowie „Cottbus, ihr Zigeuner“: So lautete das diskriminierende Liedgut der Essener in Richtung der Energie-Fans. Diese ganzen Vergehen kosten Rot-Weiss Essen in Summe 27.100 Euro!
Die Strafentabelle
In der Drittliga-Strafentabelle belegt Hansa Rostock mit 140.355 Euro Platz eins, Rot-Weiss Essen ist mit 132.450 Euro Zweiter. Waldhof Mannheim ist in dieser unrühmlichen Rangliste Dritter mit 103.400 Euro an Strafgeldern.
Hier geht es zur Strafentabelle der Kollegen von „liga3-online.de“
Im offiziellen Brief des DFB an RWE heißt es: „Das Sportgericht des DFB hat durch den stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, Herrn Torsten Becker, als Einzelrichter am 26. Januar 2026 im schriftlichen Verfahren entschieden:

1. Der Verein Rot-Weiss Essen wird eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß § 1 Nr. 4. i. V. m. § 9 Nrn. 2. und 3. der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung sowie wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß § 1 Nr. 4. der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung, jeweils i. V. m. § 9a Nrn. 1. und 2. der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.100 Euro belegt.
2. Dem Verein Rot-Weiss Essen wird nachgelassen, hiervon einen Betrag von bis zu 1.700 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen sowie einen Betrag von bis zu 7.300 Euro für eigene präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung zu verwenden. Der Verein Rot-Weiss Essen hat über derartige Aufwendungen einen Nachweis bis zum 30. September 2026 zu erbringen.
3. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verein Rot-Weiss Essen.“
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