Die Angriffe auf einen Schiedsrichter beim Kreisliga-Spiel zwischen dem FC Rot Weiss Heiligenhaus und der SSVg Velbert III sorgten für große Aufmerksamkeit und führten dazu, dass die Schiedsrichter im Kreis Wuppertal/Niederberg am vergangenen Wochenende streikten. Nun wurde der Fall vor dem Sportgericht in Wuppertal verhandelt.

Das Urteil am Ende: sehr heftig. Dem Spieler Spieler von Rot Weiss Heiligenhaus, dem durch das vorliegende Video ein Tritt an die Kniekehle des Unparteiischen nachzuweisen ist - Yasin Günaydin - wird für zwei Jahre gesperrt, ein halbes Jahr davon wurde zur Bewährung ausgesetzt. Anil Günaydin, dem die Schiedsrichterbeleidigung („Du griechischer Hurensohn“) sowie die Bedrohung des Schiedsrichters zur Last gelegt wurde, muss 30 Spiele aussetzen. Ömer Bülbül, ebenfalls Spielerbei Rot Weiss Heiligenhaus, wurde aufgrund einer bedrohlichen Handlung gegenüber dem Schiedsrichter zu acht Spielen Sperre verurteilt. Der Trainer des Klubs, Hidayet Aydogan, muss wegen des Vorwurfs der Beleidigung („Du Hund“) 200 Euro Strafe zahlen.

Nach Spielabbruch: Rot Weiss Heiligenhaus werden Punkte abgezogen

Zudem werden dem FC Rot Weiss Heiligenhaus vier Punkte im laufenden Meisterschaftsbetrieb der Kreisliga C abgezogen. Hinzu kommen 1250 Euro Strafe wegen des herbeigeführten und verursachten Spielabbruchs. Auch die Kosten des Verfahrens muss Rot Weiss Heiligenhaus tragen. Das Spiel gegen die SSVg Velbert III wird mit 2:0 für Velbert und mit 0:2 gegen Heiligenhaus gewertet. Alle weiteren Spiele von Rot Weiss Heiligenhaus müssen bis zum Ende der Saison mit einem Schiedsrichtergespann und unter Kreisaufsicht durchgeführt werden.

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„Der Abbruch ist Rot Weiss Heiligenhaus zuzuordnen. Der Verein hat den Spielabbruch verursacht. Wenn mehrere Spieler auf den Schiedsrichter zugehen, ihn attackieren und bedrohen, sind dem Verein bis zu sechs Punkte abzuziehen. Ein Video zeigt, dass mehrere Spieler, mindestens drei bis vier, in Richtung des Schiedsrichters laufen“, erklärte Klaus Sewald, der Vorsitzende des Kreissportgerichts, der auch die Verhandlung am Mittwochabend leitete. Auf dem Video ist auch erkennbar, dass Yasin Günaydin im Gemenge den Schiedsrichter tritt. „Daher ist es ein tätlicher Angriff auf den Schiedsrichter und wir sind bei einer Mindeststrafe von einem Jahr“, so Sewald. Weil der Spieler nicht zum ersten Mal mit dem Sportgericht in Kontakt kam, entschied dieses auf zwei Jahre Sperre.

Bei den weiteren Strafen konnte am Donnerstagabend zwar kein klarer Beweis herbeigeführt werden, das Sportgericht folgte aber den Aussagen des Schiedsrichters.

Rot Weiss Heiligenhaus kann gegen dieses Urteil noch Berufung einlegen.