Es ist „nur“ eine Jugendliga, „nur“ eine Qualifikation, sogar „nur“ zur Landesliga. Doch dieses Problems muss sich der Fußball-Verband Niederrhein auf Vorstandsebene annehmen und eine Lösung finden, um so etwas künftig zu verhindern. Denn die vorab erwähnte Qualifikationsrunde ist bei den C-Junioren am Samstag zu Ende gegangen. Und doch steht nicht fest, welche Mannschaften sich nun tatsächlich qualifiziert haben. Es steht nicht einmal fest, welche Mannschaft noch zusätzlich an dieser Qualifikation teilnehmen muss, weil ein Spiel am letzten Spieltag der Rhein-Ruhr-Liga – genau gesagt: am 30. Mai zwischen der SG Schönebeck U14 und dem VfB Speldorf – abgebrochen worden ist. Seither hat es weder die Kreis- noch die Verbandsgerichtsbarkeit geschafft, ein rechtskräftiges Urteil herbeizuführen.

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Die Ferien stehen vor der Tür, nach den Ferien die neue Saison. Spieler wechseln die Vereine. Wann soll das Team, das als „Sieger“ aus dem Gerichtsstreit hervorgeht, denn seine drei Qualifikationsspiele nachholen? Gegen welche Mannschaften? Abgesehen davon wird der Wettbewerb verzerrt, weil die Teams je nach Ausgang der Nachholspiele wissen werden, welches Ergebnis ihnen nun „reicht“. Klar formuliert: Weil bis heute kein rechtssicheres Urteil vorliegt, ist die Integrität des Wettbewerbs nicht nur gefährdet, sie ist dahin. Eine sportlich faire Lösung gibt es für dieses Dilemma nicht.

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Der FVN muss seine Statuten dahingehend ändern, dass Streitigkeiten am letzten Spieltag eines Wettbewerbs, der weitere Dinge wie Qualifikationsrunden, Relegationen oder Entscheidungsspiele nach sich zieht, innerhalb von wenigen, sagen wir drei, Tagen von einem Gericht geklärt werden. Und die Einspruchsfrist muss in solchen Fällen automatisch von zehn auf drei Tage verkürzt werden, damit spätestens nach einer bis eineinhalb Wochen eine Entscheidung gefällt ist und die Saison weitergehen kann. Den Sportgerichten muss bei aller Wertschätzung für ihre schwierige Arbeit klar sein, dass der Zeitdruck in solchen Situationen nicht wegzudiskutieren ist.