Das Bundesliga-Spiel des 1. FC Union Berlin gegen Bochum wird nach dem Feuerzeugwurf auf VfL-Torwart Patrick Drewes endgültig mit 2:0 zugunsten der Bochumer gewertet. Das urteilte das Ständige Schiedsgericht über vier Monate nach dem Skandalspiel, das eigentlich 1:1 geendet hatte. Das Schiedsgericht bestätigte damit die Urteile des Sport- und Bundesgerichts des Deutschen Fußball-Bundes. 

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„Das Spiel wurde nicht abgebrochen, sondern fortgesetzt, aber die beteiligten Mannschaften haben einvernehmlich auf das Erzielen weiterer Tore verzichtet. Deshalb hat das Schiedsgericht diesen Fall als faktischen Spielabbruch gewertet und dem förmlichen Spielabbruch durch einen Schiedsrichter gleichgestellt“, äußerte Schiedsgerichts-Vorsitzender Udo Steiner.

Feuerzeug-Eklat: Union Berlin hat Klassenerhalt ohnehin sicher

Das Gericht wies damit nicht nur die Klagen der Unioner, sondern auch die des FC St. Pauli und von Holstein Kiel ab. Auch die beiden abstiegsbedrohten Vereine hatten gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts geklagt. 

Patrick Drewes, Torhüter des VfL Bochum, zeigt das Feuerzeug, das ihm ein Fan von Union Berlin an den Kopf geworfen hatte.
Patrick Drewes, Torhüter des VfL Bochum, zeigt das Feuerzeug, das ihm ein Fan von Union Berlin an den Kopf geworfen hatte.© dpa | Andreas Gora

Für den Tabellenletzten aus Bochum ist das Urteil so etwas wie der letzte Hoffnungsschimmer im Abstiegskampf. Nachdem das Rückspiel gegen Union am Sonntag auch 1:1 geendet hatte, ist der VfL kaum noch zu retten. Aktuell liegt die Mannschaft von Trainer Dieter Hecking vier Zähler hinter dem Relegationsrang. Sollte Bochum am Freitag den Showdown in Heidenheim verlieren, stünde der siebte Bundesliga-Abstieg fest. 

Die Berliner haben den Klassenerhalt hingegen längst sicher. Für sie ist die Entscheidung aus sportlicher Sicht bedeutungslos. „Wir sind froh, dass die Geschichte nun hoffentlich endgültig erledigt ist und sich beide Vereine in den kommenden Wochen voll auf die sportlichen Herausforderungen an den letzten drei Bundesliga-Spieltagen konzentrieren können“, sagte VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig.

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Das Ständige Schiedsgericht ist für sämtliche Streitigkeiten zwischen einem Proficlub und dem Deutschen Fußball-Bund beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga zuständig. Die Partie im Stadion An der Alten Försterei war am 14. Dezember in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Schlussmann Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und vom Feld musste.

Richter: Keine Schauspielerei von VfL-Torhüter Patrick Drewes

Das Spiel wurde danach durch Schiedsrichter Martin Petersen ohne Drewes fortgesetzt und beendet. Da Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor. Beide Teams passten in einem Nichtangriffspakt den Ball lediglich hin und her, um die Begegnung zu beenden.

Das DFB-Sportgericht hatte im Januar zunächst geurteilt, dass Drewes durch das Feuerzeug am Kopf verletzt und Bochum geschwächt worden sei. Deshalb wäre sogar ein Spielabbruch gerechtfertigt gewesen. Das DFB-Bundesgericht wies die Berufung der Berliner im Februar ebenfalls zurück und bestätigte das erste Urteil. 

Die Berliner warfen Drewes mehr oder weniger direkt Schauspielerei vor. „Für eine besondere Schauspieleinlage von Herrn Drewes oder für ein Komplott oder eine Schmierenkomödie haben wir nicht die entsprechenden Anhaltspunkte bekommen“, hatte Sportgerichtsrichter Stephan Oberholz entgegnet. (dpa)