Bundesgerichtshof
Mann muss Lotto-Million mit Ex-Frau teilen
Karlsruhe. Der Rosenkrieg um die Lotto-Million vom Niederrhein ist entschieden: Ein Rentner aus Mönchengladbach muss seiner Ex-Frau einen Anteil des Gewinns zahlen. Und das, obwohl das Ehepaar zum Zeitpunkt des Lottoglücks bereits acht Jahre getrennt lebte. Einen Grund für ihre Entscheidung verrieten die BGH-Richter noch nicht.

Ausgerechnet seiner Ex-Frau muss ein Mann aus Mönchengladbach einen ordentlichen Batzen vom Lotto-Gewinn abgeben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.© dpa | Unbekannt

