Die Schulen in Nordrhein-Westfalen müssen ihren Unterrichtsausfall wieder erfassen und melden. Die wegen der Corona-Pandemie ausgesetzte Pflicht wird zum kommenden Schuljahr wieder eingeführt. Das geht aus einem Rundschreiben des NRW-Schulministeriums an die Schulleitungen hervor.

Neben der flächendeckenden, über das gesamte Schuljahr durchzuführenden Wochenmeldung sei jede Schule zudem verpflichtet, einmal im Schuljahr über einen Zeitraum von zwei Wochen an einer Detailerhebung teilzunehmen. Die Wochenmeldung soll unmittelbar nach den Sommerferien starten.