KI-Stimme. Info
Corona
Schüler unter 16 brauchen keinen Testnachweis für 3G-Regel
Essen. Schülerinnen und Schüler gelten in der NRW-Coronaschutzverordnung automatisch als getestet. Was Kinder und Jugendliche dennoch beachten müssen.

Schülerinnen und Schüler gelten in der ab 20. August gültigen Coronaschutzverordnung in NRW automatisch als getestete Person.© FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

