Reiserücktritt
Versicherung muss nicht nur Geldzahlungen erstatten
Karlsruhe. Eine Krankheit kann Reisepläne zunichte machen. Wer eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen hat, ist jedoch auf der sicheren Seite.

Wer wegen Krankheit eine Ferienwohnung storniert, darf auf Leistungen der Reiserücktrittsversicherung hoffen - auch wenn die Vergütung durch ein Punktesystem erfolgt.© dpa


