Urteil
Anschlussflug im Ausland verspätet - in Deutschland klagen
Frankfurt/Main. Verspätet sich ein Anschlussflug im Ausland deutlich, kann eine Entschädigung in Deutschland vor Gericht eingeklagt werden.

Ein Anschlussflug verspätet sich deutlich: In einem solchen Fall kann der Betroffene die ihm zustehende Entschädigung auch in Deutschland vor Gericht einklagen.© dpa




