Tourismus
Gericht: Vorverlegung des Rückflugs in die Nacht unzumutbar
Köln. Bei Flugausfällen müssen sich Reisende meist auf andere Abflugszeiten einstellen. Pauschalurlauber müssen keinen ungeplanten Nachtflug hinnehmen.

Wird ein Flug in die Nacht vorverlegt, ist die Nachtruhe der Reisenden erheblich beeinträchtigt. Pauschalurlauber haben daher das Recht, den Vertrag zu kündigen. © dpa



