Reiserecht
Kreuzfahrt abgesagt: Schadenersatz für Urlaubsvertretung?
Rostock. Wenn eine Kreuzfahrt absagt, wird der Reisepreis in aller Regel erstattet. Doch was ist mit der Urlaubsvertretung, die man extra organisiert hat?

Die Reisekosten werden in aller Regel erstattet, wenn eine Kreuzfahrt abgesagt wird. Doch auf den Kosten für eine Urlaubsvertretung blieben Betroffene in einem Fall sitzen.© dpa

