Schadenersatz
Kein Endlos-Shoppen auf Airline-Kosten nach Gepäckverspätung
Düsseldorf. Wenn das Gepäck am Flughafen deutlich später ankommt als der Reisende, dann besteht Anrecht auf einen Schadenersatz. So kann ein Geschäftsreisender sich einen neuen Anzug kaufen, wenn er diesen benötigt. Dabei sollte allerdings immer Maß gehalten werden, sonst kann der Schuss nach hinten losgehen.

Wer am Flughafen zu lange darauf warten muss, sein Gepäck abzuholen, darf auf Kosten der Airline shoppen gehen. dabei sollten Reisende allerdings unbedingt Maß halten.© dpa



